I. Geltung
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Vertragsabschluß
1. Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Es gelten ausschließlich die in den Angeboten/Auftragsbestätigungen zugesicherten Eigenschaften. Nachträgliche Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden und können den Angebotspreis/Fertigstellungstermin beeinflussen.
3. Falls Software zum Vertragsgegenstand gehört, werden automatisch die Beschränkungen der Lizensbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers Vertragsgegenstand.
III. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Werden die gelieferten Gegenstände wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache, so gilt der Eigentumsvorbehalt auch bezüglich des entstehenden Eigentums.
IV. Gewährleistung
1. Für die Dauer von 24 Monaten ab Abnahme, spätestens jedoch 5 Werktage nach Übergabe der gelieferten Ware, übernehmen wir die Garantie.
2. Im Falle von Mängeln sind wir berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Die Gewährleistung für das Ersatzstück dauert 24 Monate. Erst nach Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich an uns zu richten unter genauer Beschreibung der Mängel. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Woche mitgeteilt ist.
4. Eingriffe oder Veränderungen an der Hard- oder Software ohne unsere vorherige Zustimmung haben den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge.
5. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder komplette Steuerungen, so besteht ein Gewährleistungsanspruch immer nur für das schadhafte Gerät oder die dazugehörende Software, nicht aber für den gesamten Lieferumfang.
6. Im Falle nachgewiesener oder nachweisbarer Fehlbedienung durch den Kunden ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
V. Haftung
1. Für von uns übergebene Teile übernehmen wir die Haftung nur, soweit sie durch Außerachtlassung unserer Sorgfaltspflichten entstanden ist.
2. Für Schäden, auch Personenschäden, die durch Bedienen oder Ingangsetzen der Maschine durch nicht eingewiesenes Personal entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.
3. Für Schäden, die von Seiten Dritter verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung. Hierzu gehören zum Beispiel Streik, Nichteinhaltung von zugesicherten Terminen meiner Vorlieferanten oder höhere Gewalt. In diesem Fall treten wir eventuelle Schadens- ersatzansprüche an unsere Kunden ab.
4. Für Schäden, die Folgen von unberechtigten Eingriffen, Veränderungen oder Reparaturversuchen an der Hard- oder Software sind, übernehmen wir keine Haftung.
5. Die Haftung ist ausgeschlossen für eingetretene Schäden, gleich welcher Art, die aus Terminüberschreitungen herrühren, für dessen Verschulden ausschließlich der Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfe die Verantwortung trägt.
6. Die Haftung ist weiter ausgeschlossen für Schäden an Maschinen, Maschinenteilen oder meiner Software, die im Verbund mit anderen Maschinen arbeiten und auf Grund falscher oder fehlerhafter Daten der beteiligten Anlagenteile entstanden sind.
VI. Sonstige Vereinbarungen
Falls eine der vorstehenden Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig ist, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die den Vertragszweck möglichst erreicht. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben im Zweifel unberührt.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hagen.
|